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sozialpädagogische Fachkraft für die Wohnberatung (m/w/d)

Jobangebot

sozialpädagogische Fachkraft für die Wohnberatung (m/w/d)

Die Wohnberatung ist Teil der Seniorenberatung bzw. des Pflegestützpunktes NRW, welcher sich im Rathaus der Stadt Nettetal befindet. Von hier aus wird die Wohnberatung für die Gemeinden Brüggen, Schwalmtal und Niederkrüchten sowie für die Stadt Nettetal wahrgenommen.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

  • zugehende Wohnberatung nach den Zielen und Qualitätskriterien der Wohnberatung nach SGB XI (nahezu ausschließlich in der Wohnung der Betroffenen)
  • individuelle Beratung vorwiegend älterer Menschen über Möglichkeiten und Formen des barrierearmen bzw. –freien Wohnens und der Wohnraumanpassung, die ein selbständiges Leben in den eigenen Räumlichkeiten erhalten kann
  • Beratung über Kosten, Finanzierungswege, Antragstellung für Fördermittel sowie Information über und Vermittlung von betreuten Wohnformen bzw. Wohnungen für Senioren
  • Wohnraumberatung als aufsuchende und umfassende Beratungsleistung, in der die Gesamtsituation des Menschen inklusive Hilfs- und Unterstützungsangeboten Berücksichtigung finden soll
  • Fach- und Institutionsberatung (z.B. auch Beratung von Initiativen für gemeinschaftliche Wohnformen)
  • Öffentlichkeitsarbeit

Ihre Qualifikation:

  • Nachweis einer Berufsqualifikation als Dipl.-Sozialarbeiter*in bzw. Dipl.-Sozialpädagoge*in oder Bachelor of Arts (B.A.) für Soziale Arbeit oder eine gleichwertige Qualifikation in einem anderen vergleichbaren Studiengang.

Darüber hinaus erwarten wir:

  • bestenfalls berufliche Erfahrung in der Wohnberatung, ggf. eine Zusatzqualifikation im Bereich „Wohnberatung“ bzw. die Bereitschaft diese zu erlangen
  • rechtliches Wissen, insbesondere Sozialgesetzgebung und Landesbauordnung
  • bautechnischer Sachverstand
  • sehr gute Kommunikationsfähigkeit
  • Selbständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative
  • Anwenderkenntnisse in IT-Standardanwendungen (MS-Office, Internet)

Der Besitz eines PKW-Führerscheins sowie die Bereitschaft den privaten PKW auch für dienstliche Zwe-cke einzusetzen, sind ebenfalls Voraussetzung.

Wir bieten Ihnen:

  • eine befristete Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 23 Wochenstunden nach den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
  • eine tarifkonforme Vergütung nach Entgeltgruppe S 11b gemäß Anlage C zum TVöD für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, einschließlich zusätzlicher leistungsorientierter Zahlungen sowie einer betrieblichen Zusatzversorgung
  • ein modernes, kollegiales und familienfreundliches Arbeitsumfeld mit strukturiertem Onboardingprozess
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • ein flexibles Arbeitszeitmodell und grundsätzlich die Möglichkeit der mobilen Arbeit
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