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Mit einer Drohne zur Wasserprobenentnahme: v.l.n.r. Moritz Prüm, Hochschule Rhein-Waal, Siegfried Schulze, SST, Bastian Hoffmann, ISIS IC GmbH, Johanna Füten, IMBSE GmbH, Katharina Mott, Agrobusiness Niederrhein e.V., Tassilo Gernandt, SST (Foto: Agrobusi
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Rückblick

Drohneneinsatz für eine umweltschonende Landwirtschaft

Was ist heute möglich und was kommt in Zukunft?

Auf die Frage „Warum bald smarte Drohnen über unsere Äcker schweben?“ erhielten die Teilnehmer des Workshops „Drohnen in Landwirtschaft und Gartenbau“, zu dem Agrobusiness Niederrhein e.V. und IMBSE eingeladen hatte, anschaulich Antworten. „Drohnen für die Landwirtschaft haben ein riesiges Wachstumspotential. Irgendwann hat jeder Landwirt eine Drohne“, davon war Georg Lorenzen von der Deula Kempen, überzeugt. Er referierte zu dem Stand der Technik und aktuellen Einsatzmöglichkeiten.

Drohnen können weitaus mehr als nur Foto- und Filmaufnahmen aus der Vogelperspektive. Von der Ausbringung von Nützlingen, Düngern oder Saatgut, bis hin zur Wuchshöhenbestimmung, Vegetationskartierung oder Wildtiererkennung ist die Drohne vielfältig einsetzbar. „Vor allem in Verbindung mit innovativer Sensor-Technologie eröffnen Drohnen zahlreiche neue Anwendungsfelder“, sagt Bastian Hoffmann, ISIS IC GmbH. Siegrid Schulze und Tassilo Gernandt von SST entwickeln selber solche Sensoren. Sie führten vor, wie ein Sensor an einer Drohne befestigt, Gas-Moleküle wahrnehmen und so einen unzugänglichen Raum auf dieses Gas hin überwachen kann.

Von der Microdrohne, die gerade mal 180 g wiegt und z.B. zur Bildaufzeichnung genutzt werden kann, bis hin zur Agrardrohne, mit einem Durchmesser von 4,6 m und einer Nutzlast von 50 kg, wurden den Teilnehmern verschiedene Ausführungen von Drohnen mit ihren Einsatzmöglichkeiten vorgeführt.

Siegfried Schulze, von Smart Solution Technology, betonte das man sich beim Kauf einer Drohne, auch mit den Kenntnisnachweisen und Aufstiegsgenehmigungen auseinandersetzten müsste. „Die neue Drohnen-Verordnung, die am 01.10.2017 in Kraft getreten ist, definiert genau welche Einsatzvoraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Drohne in Betrieb zu nehmen. Jedoch kann man auch Ausnahmeregelungen für den gewerblichen Gebrauch bei der zuständigen Luftfahrbehörde des Landes einholen“, sagt Schulze. Wichtig ist es dabei auch an eine Versicherung zu denken. Das gilt auch für den Privatgebrauch, denn nicht jede private Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch einen Drohneneinsatz ab.

Die Teilnehmer waren davon überzeugt, dass der Einsatz von Drohnen in Zukunft im Agrobusiness deutlich zunehmen wird. Jedoch gibt es die Drohne in der Serienausfertigung für den Einsatz in der Landwirtschaft und dem Gartenbau noch nicht. Bis es soweit ist, muss noch an den passenden Softwarelösungen gefeilt werden. Erst wenn die Technik vollständig steht, werden immer mehr smarte Drohnen über die niederrheinischen Äcker schweben.